Protokoll zur Aufnahme neuer Mitglieder

Der Cannabis Social Club Biberach e.V. (CSC) ist für die Verwaltung der Mitgliedschaften zuständig und vermittelt seine Mitglieder an die kooperierenden Anbauvereinigungen (AVs). Nur mit einer entsprechenden Empfehlung des CSC kann ein Interessent Mitglied in einer der kooperierenden AVs werden. Da die AVs in ihrem Außenauftritt entsprechend des KCanG stark eingeschränkt sind, unterstützt der CSC diese bei ihrer Arbeit.

Der monatliche Beitrag beträgt 4,20 €. Zudem wird beim Eintritt in den CSC eine einmalige Beitrittsgebühr von 50 € erhoben. Die Beiträge werden ausschließlich per SEPA-Lastschrift eingezogen. Diese Automatisierung gewährleistet eine saubere und gesetzeskonforme Vereinsarbeit und verhindert aktiv Geldwäsche. Andere Zahlungsweisen können aus Sicherheitsgründen nur in begründeten Ausnahmefällen und nach schriftlichem Antrag akzeptiert werden.

Der CSC nutzt zur Aufnahme neuer Mitglieder ein standardisiertes Protokoll. Dieses dient der Aufklärung neuer Mitglieder und erfasst relevante persönliche Daten:

  1. Name und Anschrift: Zur Identifikation des Mitglieds.

  2. Geburtsdatum: Mindestalter für die Aufnahme ist 18 Jahre.

  3. E-Mail-Adresse: Wird für die Kommunikation zwischen CSC und Mitglied genutzt. Änderungen sind dem CSC mitzuteilen.

  4. Geschätzte Konsummenge: Mitglieder geben beim Eintritt an, wie viel Cannabis sie monatlich konsumieren. Diese Angabe dient der Planbarkeit von Einkauf und Produktion in den AVs und hilft, problematischen Konsum frühzeitig zu erkennen. Die Höchstmenge beträgt 50 Gramm Cannabis pro Person und Monat.

  5. Aufklärung über Rechte und Pflichten: Jedes Mitglied erhält eine Erläuterung seiner Rechte und Pflichten.

  6. Register über Konsum: Der CSC führt ein Register, in dem Mitgliedsnummer, erhaltene Cannabismenge und Entnahmedatum dokumentiert werden. Der Datenschutz wird nach DSGVO gewährleistet.

  7. Zahlungsweise und Zahlungsdaten: Der Mitgliedsbeitrag wird per SEPA-Lastschrift eingezogen.

  8. Verbot der Weitergabe: Die Mitgliedschaft darf nicht dazu genutzt werden, Cannabis an Dritte weiterzugeben. Ein Verstoß kann zum Ausschluss führen.

Bei der ersten Abgabe von Cannabis durch die AVs (nach Lizensierung) erhält jedes Mitglied einen Mitgliedsausweis, auf dem relevante Daten verschlüsselt gespeichert sind. Der Ausweis dient der Identifikation und internen Verwaltung.

Die Mitgliedschaft im CSC kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des folgenden Monats ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Mitglieder, die gegen das Protokoll verstoßen oder während ihrer Mitgliedschaft Cannabis-bezogene Straftaten begehen, können mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Der Vereinsvorstand des CSC entscheidet darüber nach ausführlichen Gesprächen mit den Betroffenen. Das oberste Ziel ist, dass sich alle Mitglieder jederzeit sicher und wohlfühlen.

Straftaten im Zusammenhang mit dem CSC oder den AVs werden ausnahmslos bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Mitglieder, die Straftaten im CSC oder in den AVs beobachten, sind verpflichtet, verdächtiges Verhalten den verantwortlichen Club-Mitarbeitern zu melden. Zuwiderhandlungen können in schweren Fällen zum Ausschluss führen.

Noch kein Vereinsmitglied? Online Mitgliedschaftsantrag ausfüllen!

Mit Klick auf das  Vereinsprofil könnt Ihr im Anschluss in nur wenigen Minuten eine Mitgliedschaft beantragen. Klickt dazu einfach auf den Button „Beitreten“ und füllt den digitalen Mitgliedsantrag aus. Schon erhält der Verwalter des Vereins eine Benachrichtigung über eine neue Mitgliedsanfrage in WISO MeinVerein Web oder in der App und kann diese akzeptieren oder ablehnen.

Hinweis: Der Online-Mitgliedsantrag ist nur für Nicht-Mitglieder sichtbar. Seid Ihr bereits Mitglied des Vereins, wird Euch der digitale Mitgliedsantrag auf Eurem Online-Vereinsprofil nicht mehr angezeigt.