Protokoll zur Aufnahme neuer Mitglieder
Der Club nutzt zur Aufnahme neuer Mitglieder ein standardisiertes Protokoll. Das Protokoll dient der Aufklärung neuer Mitglieder und fragt einige persönliche Daten ab:
- Name und Anschrift: Die Abfrage des Namens und der Anschrift des neuen Mitglieds, dient der Identifizierung des Mitglieds.
- Geburtsdatum: Das Mindestalter für die Aufnahme in den Club beträgt 18 Jahre.
- E-Mail-Adresse: Für den Kontakt zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern werden die E-Mail-Adressen der Mitglieder erfasst. Sollte sich die E-Mail Adresse eines Mitglieds ändern, ist dieses verpflichtet, diese Änderung dem Verein mitzuteilen.
- Geschätzte Konsummenge: Um den tatsächlichen Bedarf des Clubs möglichst genau zu ermitteln, müssen die Mitglieder beim Eintritt angeben, wie viel Cannabis sie im Monat ungefähr konsumieren. Neben der Planbarkeit von Einkauf und Produktion ermöglichen diese Daten dem Club, problematischen Konsum (Psychopathologie) zu erkennen und auf diese Situation zu reagieren. Der Club verfolgt eine aktive Politik der Prävention von Schäden und Risiken und fördert sicherere Methoden des Cannabiskonsums durch ihre Mitglieder. Die Höchstmenge sind 50 Gramm Cannabis pro Person und Monat.
- Erklärung, in der Vergangenheit bereits Cannabis konsumiert zu haben.
- Eine Erläuterung der Rechte und Pflichten des Mitglieds sowie schriftliche Anweisungen für jedes Mitglied.
- Der Club führt ein umfassendes schriftliches Register über den Konsum seiner Mitglieder, in dem die Mitgliedsnummer, die erhaltene Cannabismenge und das Datum der Entnahme vermerkt sind. In diesem Register ist der Schutz personenbezogener Daten jederzeit nach den Richtlinien der DSGVO gewährleistet.
- Zahlungsweise und Zahlungsdaten: Jedes Mitglied hat einen monatlichen Mitgliedsbeitrag zu bezahlen. Dieser kann entweder selber überwiesen werden, oder mit einem SEPA-Lastschriftmandat eingezogen werden. Der Mitgliedsbeitrag ist der Beitragsordnung zu entnehmen. Aktuell beträgt der Mitgliedsbeitrag 4,20 € je Monat und Mitglied. Bei Aufnahme eines neuen Mitglieds wird eine Beitrittsgebühr in Höhe von 49,99€ erhoben.
- Die Zustimmung, das im Club erworbene Cannabis nur in den vorgesehenen Räumen oder einem privaten Umfeld zu konsumieren, damit Dritte nicht mit dem Konsum sowie den Konsum vorbereitenden Handlungen konfrontiert werden.
- Eine Erklärung, dass die Mitgliedschaft nicht erworben wird, um Cannabis an Dritte weiterzugeben. Bei Missachtung dieser Regel behält es sich der Vorstand des Clubs frei, den oder die Beteiligten des CSC auszuschließen. In einem solchen Fall werden 420 € an Vertragsstrafe vereinbart.
- Bei der ersten Abgabe von Cannabis (nachdem es legal möglich ist), erhält jedes Mitglied einen Ausweis, auf dem die o.g. Daten verschlüsselt gespeichert werden. Der Ausweis dient der Identifizierung sowie internen Verwaltungszwecken und.
- Eine Mitgliedschaft kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des folgenden Monats und ohne Angaben von Gründen beendet werden.
- Mitglieder, die gegen das Protokoll verstoßen oder während der Mitgliedschaft Cannabis bezogene Straftaten begehen, können mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Darüber entscheidet der Vereinsvorstand im Einzelfall, nach ausführlichen Gesprächen mit den Betroffenen. Oberstes Ziel ist, dass sich alle Mitglieder jederzeit im Club sicher und wohlfühlen können.
- Im Zusammenhang mit dem Cannabis Social Club Biberach e.V. begangene Straftaten werden ohne Ausnahmen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Ein Mitglied, dass eine Straftat im CSC beobachtet, ist unter Vereinbarung derselben Vertragsstrafe wie oben beschrieben, verpflichtet verdächtiges Verhalten bei den Mitarbeitern des CSC von jedem beteiligten oder beobachtenden Mitglied gemeldet werden. Zuwiderhandeln kann in schweren Fällen zum Ausschluss aus dem CSC führen.